Akteneinsicht bei der Gemeinde Rangsdorf
Aufgrund der Berichterstattung zum Themen Auftragsvergaben an Rangsdorfer Kommunalpolitiker schauen wir jetzt genauer hin. Konkret bedeutet dies, dass wir einen Antrag auf Einsicht in die
Vergabeakten gestellt haben. Das Recht, von öffentlichen Stellen Informationen zu erhalten, hat in Brandenburg Verfassungsrang. Rechtsgrundlage ist das Akteneinsichts- und Informations-zugangsgesetz (AIG). Danach hat jedermann das Recht, Einsicht in Akten zu nehmen, sofern nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen. Einer einfache Möglichkeit dazu bietet die Internetplattform fragdenstaat.de. Weitere Informationen finden Sie auch bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg unter lda.brandenburg.de. Mehr Informationen www.die-rangsdorfer.de/akteneinsicht
Neueste Kommentare