Rangsdorfer See – Antrag zur Verhinderung des unkontrollierten Wasserabflusses

Rangsdorfer See – Antrag zur Verhinderung des unkontrollierten Wasserabflusses

Betreff: Antrag DIE RANGSDORFER zur Verhinderung des unkontrollierten Wasserabflusses auf der Westseite des Rangsdorfer Sees

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Rocher,

unsere Fraktion möchte hiermit einen Antrag in den Hauptausschuss, durch Zuarbeit des Seevereins, einbringen. Dieser Antrag soll im Hauptausschuss beraten und zur Beschlussfassung abgestimmt werden. Im zweiten Schritt empfiehlt sich dann eine Beratung in den Ausschüssen für Bauen und Umwelt, sowie im Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen.

Beschlusstext:

„Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rangsdorf beschließt,

  1. der Bürgermeister wird beauftragt, für den Bereich, in dem ein unkontrollierter Wasserabfluss an der Westseite des Rangsdorfer Sees stattfindet, einen Antrag auf dringende Gewährung von Fördermitteln für die Untersuchung des Ablaufbereichs und die Ableitung von Maßnahmen zur Behebung des unkontrollierten Wasserablaufs beim Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) zu stellen.
  2. der Bürgermeister wird beauftragt, eine Untersuchung des Bereichs, in dem ein unkontrollierter Wasserabfluss an der Westseite des Rangsdorfer Sees statt-findet, durch einen Sachverständigen/Fachmann vornehmen zu lassen. Im Ergebnis sollen die Arten des ungewollten Wasserablaufs sowie die Ursachen ermittelt und Maßnahmen zur Vermeidung vorgeschlagen werden. Der Verein zur Rettung des Rangsdorfer Sees e. V. hat einen unverbindlichen Kostenrahmen für 250 Messungen im Abstand von 5 Metern in Erfahrung gebracht. Es wurde ein Betrag von 1.500 Euro (netto) genannt. Der Verein ist bereit, Kosten für die Vermessung bis 2.000 Euro (brutto) zu finanzieren.“

Zum Inhalt des Antrags:

2018 stellte der Wasser- und Bodenverband fest, dass Wasser aus dem Rangsdorfer See in den parallel zum westlichen Ufer verlaufenden Randgraben läuft. Die Stelle wurde provisorisch mit Sandsäcken verfüllt (siehe Schreiben der Gemeindeverwaltung Rangsdorf an die Untere Naturschutzbehörde vom 22.10.2020).

In einem Schreiben der Unteren Wasserbehörde (UWB) an die Gemeinde Rangsdorf vom 24.04.2020 heißt es: „Es hat sich gezeigt, dass der Überlauf [auf der Westseite] ab einem Pegel von ca. 80 cm am Oberpegel am Standort Rangsdorfer Wehr beginnt und der Wasserspiegel des Sees bei normalen Witterungsverhältnissen sich leicht oberhalb dieses Wertes einpegelt.“

Diese Aussage spiegelt sich in der Abbildung der Jahreshöchststände wider. Seit 2018 kann der Rangsdorfer See nicht mehr seinen Sollwasserstand (der von der UWB zwischen 1,01 m und 1,05 m festgelegt wird) erreichen.

Abb.: Pegelstände in cm von 01.01.2015 bis 01.06.2021; jeweils am 1. Tag des Monats; Datenquelle LfU, ab 02/2021 eigene Ablesung

Welche Auswirkungen hat die Absenkung des Wasserstandes um 20 cm und warum ist es dringend?

Verschlechterung des Ökosystems des Sees:

  • 12 % weniger Wasser
  • Flacheres Wasser heizt sich schneller auf und verdunstet stärker.
  • Erwärmt sich das Wasser, verringert sich der Sauerstoffgehalt.
  • Es kommt häufiger zu windindizierten Phosphorrücklösungen aus der Treibmudde.
  • Entzug des Lebensraumes für die Tiere, die im Schilf leben durch Trockenfallen von Uferzonen. Pflanzen und Tiere geraten in Stress.
  • Zunahme der karpfenartigen Fische Karausche und Giebel. Sie machten 38 % der gesamten Biofischmasse bei der Fischbestanduntersuchung durch das IfB Potsdam in 2020 aus. Diese an sauerstoffarme Seen angepassten Fische tragen durch Gründeln zur Wasserverschmutzung bei (Stichwort: Phosphorrücklösungspotential der Treibmudde).
  • Trockenfallende Gewässerteile geben beim Austrocknen vermehrt Kohlendioxid ab.

Link: Austrocknung macht Gewässer zu CO2-Schleudern – wissenschaft.de

  • Landpflanzen dringen in den See.
  • Durch längeres Trockenfallen der Torfschichten auf der Westseite senkt sich das Ufer weiter ab.
  • Negativer Einfluss auf den Grundwasserstand in Rangsdorf

Nutzungseinschränkungen für Rangsdorfer

  • Nutzungseinschränkungen:
    • Kuttersegeln, Angeln, Baden, Bootsverleih, Befahrbarkeit der Kanäle, fischereiliche Nutzung, Attraktivität für den Hotelbesuch
  • Erscheinungsbild des Rangsdorfer Sees durch Trockenfallen von Uferzonen schreckt Tagestouristen ab.

Die Seesanierung ist insgesamt gefährdet. Das Erreichen des Sollwasserstandes ist eine Voraussetzung zur geplanten Sanierung des Sees.

Bisher wurden von den Beteiligten 2 Lösungsvarianten vorgeschlagen:

Variante 1: Grabenverschluss

Verschluss (Verplombung) des Randgrabens, um ein Abfließen des zuvor unkontrolliert in den Randgraben abgeflossenen Seewassers zu vermeiden.

Variante 2: Spundwand

Das Setzen einer Spundwand von 350 m Länge zwischen dem Westufer des Sees und dem Randgraben.

Bisher sind die Ablaufstellen nicht ermittelt. Die Höhen der Grabenböschung sind ebenfalls nicht bekannt. Es kann nicht beurteilt werden, ob die Spundwand zu lang oder zu kurz ist. Ggf. wären auch mehrere kurze Spundwände ausreichend.

Die Geländehöhen der Jühnsdorfer Wiesenflächen sind nicht bekannt und somit ist auch nicht bekannt, welche Flächen bei einem maximalen Sollpegelstand des Sees von 1,05 m (36,50 m NHN) überflutet werden würden. Es ist lediglich bekannt, dass die Geländeoberkante (GOK) westlich des Randgrabens (Jühnsdorfer Wiesen) an einer Stelle 5 cm unter dem maximalen Sollpegelstand des Sees liegt.

Damit fehlen die notwendigen Untersuchungen für eine fachlich fundierte Beurteilung der optimalen Maßnahmen sowohl für die Variante 1 als auch für die Variante 2. Diese Untersuchungen sollen durch den vorliegenden Antrag initiiert werden.

Förderprogramm (bis 100% Förderung möglich):

ILB Richtlinie – Landschaftswasserhaushalt und naturnahe Gewässerentwicklung.

2.1 Konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen im Zusammenhang mit Maßnahmen nach den Nummern 2.2 bis 2.4, unter anderem Machbarkeitsstudien, Untersuchungen, Konzepte, Dokumentationen und Planungen nach Leistungsphasen 1 bis 4 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) (Link: richtlinie_88258.pdf (ilb.de) ).

Wir werden in den jeweiligen Ausschüssen und zur Beschlussfassung in der Gemeinde-vertretung bzw. im Hauptausschuss beantragen, dass die Beteiligten Vorstandsmitglieder des Seevereins Rederecht erhalten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Fraktion DIE RANGSDORFER