Die Rangsdorfer fordern mehr Kinder- und Jugendbeteiligung in Rangsdorf
Die Gemeinde Rangsdorf ist wie alle Kommunen in Brandenburg verpflichtet, Kinder und Jugendliche in allen sie berührenden Gemeindeangelegenheiten zu beteiligen. So ist es im neuen §18a der brandenburgischen Kommunalverfassung festgelegt worden. In der Kommunalverfassung wurde auch bestimmt, dass die Kommunen dafür Beteiligungsformate einrichten müssen. Zudem sind diese verpflichtet, auch nachzuweisen auf welche Art die Beteiligung durchgeführt wurde.
Zur Umsetzung des Gesetzes hat das Ministerium des Innern und für Kommunales eine Frist von 6 Monaten, beginnend ab dem 03.07.2018, vorgegeben. Anschließend gab es jedoch eine Gesetzesänderung. So wurde die Frist mit dem 15.10.2018 durch §141 BbgKVerf geändert und die Umsetzung war nach Ansicht der Bürgerinitiative sofort notwendig. Nach Ansicht der Bürgerinitiative ist dies aber nicht geschehen.
Mit der Stärkung ihrer Beteiligungsrechte können Kinder und Jugendliche ihre Interessen überall selbstbestimmt einbringen und vertreten. Dabei erfahren sie direkt wie Demokratie funktioniert.
Nun möchte die Gemeinde Rangsdorf am 10.01.2019 sich mit einer Änderung der Hauptsatzung beschäftigen.
„Mitreden, Mitgestalten und Mitentscheiden sind wichtige Eckpfeiler unserer Demokratie, Kinder- und Jugendliche müssen die Chance haben, sich einzubringen. Wir werden uns deshalb für die aktive Beteiligung z.B. in Kinder- und Jugendkonferenzen, Arbeitsgruppen, Befragungen und für die Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlamentes in Rangsdorf einsetzen.“
Wichtig ist es der Bürgerinitiative, eine echte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen durchzuführen. Dabei werden die Interessen und Wünsche von Kindern- und Jugendlichen ernst genommen. Zunächst muss innerhalb der Verwaltung abgestimmt werden, wie genau die Beteiligung aussehen kann.
Man regt deshalb an, zunächst einen Arbeitskreis zu gründen, in dem Kinder und Jugendliche neben Politikern und der Verwaltung konkrete Pläne zur Umsetzung der Beteiligungsmöglichkeiten erarbeiten können. Nun sollte im nächsten Schritt eine eigene Beteiligungssatzung für die Gemeinde Rangsdorf entwickelt werden. „Dazu gibt es bereits viele gute Beispiele in anderen Gemeinden“
Anschließend kann es in die Umsetzung gehen. Wichtig ist, dass es nicht eine Alibiveranstaltung wird und dass Kinder und Jugendliche wirklich ernst genommen werden. Dies geschieht am besten, indem man den Kindern und Jugendlichen ein eigenes Budget gibt, über welches diese selbst entscheiden können.
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