Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen sind gem. § 34 EstG bis zur Höhe von insgesamt 1.650 € und im Fall der Zusammenveranlagung bis zur Höhe von 3.300 € pro Jahr steuerlich begünstigt. Die Ermäßigung beträgt 50 Prozent der Ausgaben, höchstens jeweils 825 Euro, im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten höchstens jeweils 1 650 Euro.